Rechtsprechung
BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung eines Nachversicherungsbeitrags - Entrichtung von Versicherungsbeiträgen - Berechtigung des Rentenversicherungsträgers, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91
Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage, …
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Keiner Darlegung bedarf, daß - worüber die Beteiligten auch nicht streiten -das Nachversicherungsverhältnis des Beigeladenen zur Beklagten mit dem unversorgten Ausscheiden aus dem Beamtendienst am 14. Dezember 1986 entstanden ist (§ 9 Abs. 1 AVG;… zur Rechtsnatur und zum Entstehen des Nachversicherungsverhältnisses stellvertretend: BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6; Urteil des Senats vom 31. März 1992 - 4 RA 25/91, zur Veröffentlichung vorgesehen; jew mwN; gleichfalls Senatsurteil vom 31. März 1992 - 4 RA 23/91, zur Veröffentlichung vorgesehen).Der erkennende Senat hat bereits klargestellt, daß der Rentenversicherungsträger zuständig und befugt ist, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, dh die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (…BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6 S 18; Urteil vom 31. März 1992 - 4 RA 23/91, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Der erkennende Senat hat bereits entschieden und hält nach erneuter Prüfung daran fest, daß einmal gezahltes Arbeitsentgelt bis zur anteiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze bei der Berechnung des Nachversicherungsbeitrags auch dann zu berücksichtigen ist, wenn es einem nach dem 1. Januar 1984 Nachversicherten vor diesem Zeitpunkt gezahlt worden ist (Urteil vom 31. März 1992 - 4 RA 23/91, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Vorweg ist klarzustellen - worüber die Beteiligten auch nicht streiten -, daß dem Beigeladenen zugeflossene jährliche Urlaubsgelder und Sonderzuwendungen "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" iS von § 14 Abs. 1 SGB IV und von § 385 Abs. 1a RVO sind (…zum Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts stellvertretend: BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22; BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18; Urteil des 11. Senats des BSG vom 17. Oktober 1991 - 11 RAr 135/90).Daß gegen die in § 385 Abs. 1a RVO getroffene Regelung, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bis zur anteiligen BBG zu berücksichtigen, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, hat der 12. Senat des BSG (BSGE 62, 281, 291 ff = SozR 2200 § 385 Nr. 18) überzeugend dargelegt.
- BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche …
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Keiner Darlegung bedarf, daß - worüber die Beteiligten auch nicht streiten -das Nachversicherungsverhältnis des Beigeladenen zur Beklagten mit dem unversorgten Ausscheiden aus dem Beamtendienst am 14. Dezember 1986 entstanden ist (§ 9 Abs. 1 AVG; zur Rechtsnatur und zum Entstehen des Nachversicherungsverhältnisses stellvertretend: BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6; Urteil des Senats vom 31. März 1992 - 4 RA 25/91, zur Veröffentlichung vorgesehen; jew mwN; gleichfalls Senatsurteil vom 31. März 1992 - 4 RA 23/91, zur Veröffentlichung vorgesehen).Der erkennende Senat hat bereits klargestellt, daß der Rentenversicherungsträger zuständig und befugt ist, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, dh die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6 S 18; Urteil vom 31. März 1992 - 4 RA 23/91, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 02.08.1989 - 1 RA 43/88
Berechnung der Beiträge für die Nachversicherung eines früheren Beamtenanwärters
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Durch Nachversicherung soll nicht etwa rückwirkend der Zustand hergestellt werden, der ohne die "Versicherungsfreiheit" bestanden hätte; deswegen sind als Nachversicherungsbeiträge nicht etwa die Beträge zu entrichten, die nach dem jeweils während der "versicherungsfreien" Zeiten gültigen Recht hätten abgeführt werden müssen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 219, 222;… zuletzt BSG SozR 2200 § 1402 Nr. 9; BSGE 65, 230 = SozR 2200 § 1402 Nr. 10;… BSGE 60, 65 = SozR 2200 § 1232 Nr. 20;… SozR 2200 § 1232 Nr. 14). - BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90
Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und …
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Hierfür besteht regelmäßig dann ein Bedürfnis, wenn Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen der Beitragspflicht oder - wie im vorliegenden Fall - über die Berechnung der Höhe des zu entrichtenden Nachversicherungsbeitrags vorliegen (vgl zur Statthaftigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage des Nachversicherten: BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 5). - BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 135/90
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und …
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Vorweg ist klarzustellen - worüber die Beteiligten auch nicht streiten -, daß dem Beigeladenen zugeflossene jährliche Urlaubsgelder und Sonderzuwendungen "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" iS von § 14 Abs. 1 SGB IV und von § 385 Abs. 1a RVO sind (…zum Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts stellvertretend: BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22;… BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18; Urteil des 11. Senats des BSG vom 17. Oktober 1991 - 11 RAr 135/90). - BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Vorweg ist klarzustellen - worüber die Beteiligten auch nicht streiten -, daß dem Beigeladenen zugeflossene jährliche Urlaubsgelder und Sonderzuwendungen "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" iS von § 14 Abs. 1 SGB IV und von § 385 Abs. 1a RVO sind (zum Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts stellvertretend: BSGE 66, 34 = SozR 2200 § 385 Nr. 22;… BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18; Urteil des 11. Senats des BSG vom 17. Oktober 1991 - 11 RAr 135/90). - BSG, 31.03.1992 - 4 RA 25/91
Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Keiner Darlegung bedarf, daß - worüber die Beteiligten auch nicht streiten -das Nachversicherungsverhältnis des Beigeladenen zur Beklagten mit dem unversorgten Ausscheiden aus dem Beamtendienst am 14. Dezember 1986 entstanden ist (§ 9 Abs. 1 AVG;… zur Rechtsnatur und zum Entstehen des Nachversicherungsverhältnisses stellvertretend: BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6; Urteil des Senats vom 31. März 1992 - 4 RA 25/91, zur Veröffentlichung vorgesehen; jew mwN; gleichfalls Senatsurteil vom 31. März 1992 - 4 RA 23/91, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85
Gewährung einer Abfindung - Beamtenverhältnis - Berufung - Nachversicherung eines …
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Durch Nachversicherung soll nicht etwa rückwirkend der Zustand hergestellt werden, der ohne die "Versicherungsfreiheit" bestanden hätte; deswegen sind als Nachversicherungsbeiträge nicht etwa die Beträge zu entrichten, die nach dem jeweils während der "versicherungsfreien" Zeiten gültigen Recht hätten abgeführt werden müssen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 219, 222;… zuletzt BSG SozR 2200 § 1402 Nr. 9;… BSGE 65, 230 = SozR 2200 § 1402 Nr. 10; BSGE 60, 65 = SozR 2200 § 1232 Nr. 20;… SozR 2200 § 1232 Nr. 14). - BSG, 21.06.1989 - 1 RA 75/87
Aufschub der Nachversicherung
Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91
Durch Nachversicherung soll nicht etwa rückwirkend der Zustand hergestellt werden, der ohne die "Versicherungsfreiheit" bestanden hätte; deswegen sind als Nachversicherungsbeiträge nicht etwa die Beträge zu entrichten, die nach dem jeweils während der "versicherungsfreien" Zeiten gültigen Recht hätten abgeführt werden müssen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 219, 222; zuletzt BSG SozR 2200 § 1402 Nr. 9;… BSGE 65, 230 = SozR 2200 § 1402 Nr. 10;… BSGE 60, 65 = SozR 2200 § 1232 Nr. 20;… SozR 2200 § 1232 Nr. 14).
- BSG, 02.11.2015 - B 13 R 17/14 R
Berechnung des Nachversicherungsbeitrages - beitragspflichtige Einnahmen - …
Der für die Nachversicherung zuständige Rentenversicherungsträger ist berechtigt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Nachentrichtung von Beiträgen durch Verwaltungsakt einzufordern (…Senatsurteil vom 1.7.2010 - B 13 R 67/09 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 14; BSG Urteil vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 - Juris RdNr 18 mwN) . - BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95
Aufschub einer Nachversicherung
Der Senat hält hierzu an seiner ständigen Rechtsprechung zum Nachversicherungsfall, zur Rechtsnatur des Nachversicherungsverhältnisses und zu den in diesen zusammengefaßten Rechtsbeziehungen fest (…stellvertretend BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6;… SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1;… SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3; Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 16/91; Urteil vom 30. September 1993 - 4 RA 41/92; Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93;… BSGE 76, 267 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11; Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 110/95; jeweils mwN; s auch Urteil des 5. Senats vom 18. September 1996 - 5/4 RA 77/94;… SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6; ferner Urteil des 13. Senats vom 16. Dezember 1993 - 13/5 RJ 7/90). - BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R
Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung …
Darüber hinaus halte der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung zum Nachversicherungsfall, zur Rechtsnatur des Nachversicherungsverhältnisses und zu den in dieser zusammengefassten - dreiseitigen - Rechtsbeziehungen fest (…Hinweis auf BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6;… SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1;… SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3;… BSGE 76, 267 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11; Urteile vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, vom 30.9.1993 - 4 RA 41/92 -, vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 - und vom 30.1.1997 - 4 RA 110/95 - jeweils mwN;… Urteil des 5. Senats vom 18.9.1996 - 5/4 RA 77/94 - SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6; ferner Urteil des 13. Senats vom 16.12.1993 - 13/5 RJ 7/90 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05
Rentenversicherung
Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91).Hierfür besteht regelmäßig dann ein Bedürfnis, wenn - wie hier - Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder die Höhe der Beitragspflicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil 21.07.1992, 4 RA 16/91).
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - L 4 R 98/11
Nachversicherung eines Beamten trotz Verjährung
Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherren) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakte einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91). - LSG Berlin, 06.02.1997 - L 8 An 223/95 Entsprechend dieser Vorschrift waren die Beiträge in Höhe von 93.450,78 DM, die der Kläger der Beklagten mit Wertstellung zum 6. März 1992 gezahlt hat, nicht nach § 181 Abs. 4 SGB VI zu erhöhen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 KR 3/05 Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen ( BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91 ; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88 , vom 11.06.1986, 1 RA 51/84 , und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91 ).
Hierfür besteht regelmäßig dann ein Bedürfnis, wenn - wie hier - Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder die Höhe der Beitragspflicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil 21.07.1992, 4 RA 16/91 ).
- SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
Anspruch auf Nachversicherung für ehemalige Lehramtsreferendarin
Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91).Hierfür besteht regelmäßig dann ein Bedürfnis, wenn - wie hier - Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder die Höhe der Beitragspflicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil 21.07.1992, 4 RA 16/91).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 3 R 106/09
Rentenversicherung
Die Beklagte war zwar als zuständiger Rentenversicherungsträger befugt, gegenüber der Klägerin als öffentlich-rechtlichem Arbeitgeber (Dienstherr) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge zugunsten des Beigeladenen durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91); hierfür besteht regelmäßig dann ein Bedürfnis, wenn Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder die Höhe der Beitragspflicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil 21.07.1992, 4 RA 16/91). - OVG Saarland, 15.07.2003 - 1 R 2/02
Europarecht, Beamtenstatus, Versorgung, Übertragbarkeit, Verordnung, Hinkende, …
Ein ganz wesentliches Merkmal dieses - wie die originären Pflichtversicherungsverhältnisse - in seiner Entstehung nur von der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale abhängigen Nachversicherungsverhältnisses vgl. dazu aus der Rechtsprechung des BSG beispielsweise die Entscheidungen vom 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R -, SozR 3-2600, § 181 Nr. 1 , vom 9.11.1999 - B 4 RA 58/98 R -, SozR 3-2600, § 8 Nr. 6 , und vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, Die Beiträge 1993, 355 ff. ist daher das Entstehen einer solchen Versorgungslücke, das heißt der tatbestandlich in § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ausdrücklich hervorgehobene Verlust der Versorgungsansprüche oder Versorgungsanwartschaften aus der versicherungsfreien (früheren) Beschäftigung, etwa weil sich ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis hat entlassen lassen oder weil er aus disziplinarischen Gründen aus dem Dienst entfernt worden ist. - LSG Berlin, 11.02.2005 - L 4 RA 10/03
Notwendigkeit der Nachversicherung von Soldaten auf Zeit ; Ausscheiden aus dem …
- LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1663/10